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   FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1998 - 3 K 1820/97   

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https://dejure.org/1998,16008
FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1998 - 3 K 1820/97 (https://dejure.org/1998,16008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.01.1998 - 3 K 1820/97 (https://dejure.org/1998,16008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - 3 K 1820/97 (https://dejure.org/1998,16008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Abziehbarkeit von Aufwendungen des Klägers für sein häusliches Arbeitszimmer der Höhe nach unbeschränkt als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 6 K 1220/03

    Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bei alternativem

    Eine andere Betrachtung würde in Hinblick auf die Gesamtbetrachtung bei verschiedenen Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen nicht zu vollkommen widersprüchlichen Ergebnissen führen, sondern verbietet sich auch wegen der gebotenen restriktiven Auslegung der Neuregelung unter dem Gesichtspunkt der vom Gesetzgeber gewollten Beschränkung des Abzugs (vgl. a. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2002 ? 3 K 1585/00, EFG 2003, 516 und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Januar 1998 ? 3 K 1820/97, Haufe-Index: 1096658).
  • FG Münster, 31.05.1999 - 14 K 8293/98

    Schulleiterzimmer ist "anderer Arbeitsplatz" bei der Arbeitszimmerregelung

    An diesem Ergebnis ändert nichts, daß nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG bei mehreren Tätigkeiten eine auf die einzelne Tätigkeit bezogene Betrachtung erfolgen muß (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.1998 3 K 1820/97, EFG 1998, 728, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 74/98; Schmidt/Heinicke, EStG , 17. Auflage 1998, § 4 Rz. 592 m.w.N.).
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